BAFA Corona-Krisenberatung

Förderung

ausgelaufen

FAQ Häufig gestellte Fragen und Antworten

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise wurde ein neues Förderprogramm von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ins Leben gerufen.

Professionelle Beratungen für KMU, Einzelunternehmen, Selbständige und Freiberufler, welche wirtschaftlich von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, werden zu 100 % gefördert.

Beraterkosten in Höhe von 4.000 Euro netto werden zu 100 % vom BAFA übernommen.

Als akkreditierte Berater des BAFA erstellen wir individuelle Maßnahmen für die Bewältigung der derzeitigen Herausforderungen. Den Förderantrag stellen wir selbstverständlich in Zusammenarbeit mit Ihnen.

Die Beratungsinhalte der Corona-Krisenberatung sind vielfältig und umfassen beispielsweise:

Die Corona-Krisenberatung kann jeder in Anspruch nehmen, der unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der „Corona-Krise“ leidet und zu einem der folgenden Personenkreise zählt:

Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z. B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht gefördert werden können.

Unternehmen, die sich bereits vor der Corona-Krise in Schwierigkeiten befunden haben (Unternehmen in Schwierigkeiten) können nur einen Antrag als Unternehmen in Schwierigkeiten im Rahmen der regulären Richtlinie stellen. UiS sind von der Corona-Krisenberatung ausgeschlossen.

Der Förderumfang beträgt maximal 4 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 4 Monaten.

Beispiel-Kostenrechnung:

Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten Allgemeinen-De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm angegeben werden.