BAFA Förderung unternehmerischen Know-hows

FAQ Häufig gestellte Fragen und Antworten

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ veröffentlicht, welches die bisherigen Programme „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“, „Runder Tisch“ und „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“ zusammenfasst. Das Programm zielt auf eine Erhöhung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, der Erfolgsaussichten, sowie der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Unternehmen ab. Das bundesweit geltende Programm richtet sich an bereits gegründete Unternehmen. Beratungen in der Vorgründungsphase können in diesem Zusammenhang nicht bezuschusst werden. Eine kostenfreie und /oder bezuschusste Gründungsberatung wird, durch spezielle Förderprogramme einzelner Bundesländer, ermöglicht.

Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

Allgemeine Beratungen

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen

Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

Nicht gefördert werden Beratungen, die

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.

Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z. B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht gefördert werden können.

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

Der Förderumfang für Bestandsunternehmen beträgt maximal 5 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 4 Monaten.

Diese Einschränkung gilt nicht für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Es können bis zu den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) mehrere Beratungen in Anspruch genommen und bezuschusst werden. Die Bemessungsgrundlage gilt nur innerhalb einer Beratungsart. Jung- und Bestandsunternehmen können demnach mehrere allgemeine Beratungen und zusätzlich mehrere spezielle Beratungen beauftragen. Unternehmen in Schwierigkeiten können mehrere Unternehmenssicherungs- und zusätzlich mehrere Folgeberatungen fördern lassen. Jedoch immer nur im Rahmen der Bemessungsgrundlage.

Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten Allgemeinen-De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm angegeben werden.

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