GFAW Existenzgründerpass
FAQ Häufig gestellte Fragen und Antworten
Die GFAW setzt, im Auftrag der zuständigen Landesministerien, Förderprogramme des Freistaats Thüringen für Arbeit, Wirtschaft, Berufsbildung und Soziales um. Der Existenzgründerpass der GFAW (Gründerrichtlinie) richtet sich an Gründungsinteressierte und Unternehmensnachfolger/ -innen. Der Pass soll die Qualität der Gründungskonzepte steigern und bei der Umsetzung helfen, die Voraussetzungen für die Finanzierung durch ein Kreditinstitut verbessern und bei der langfristig erfolgreichen Existenzgründung unterstützen.
Es werden Maßnahmen gefördert, welche auf Unternehmertum, Selbstständigkeit und Existenzgründungen abzielen. Beratungen und Qualifizierungen werden durch die Vergabe von Existenzgründerpässen gefördert, wenn ein eigenes Unternehmen aufgebaut oder ein bestehendes Unternehmen übernommen wird.
Zur Existenzgründungsbegleitung zählen Schulungen und Weiterbildungen für den Unternehmensaufbau, sowie Expertenberatung und -begleitung in der Gründungsvorbereitungsphase.
Im Detail sind das Einzelberatungen durch
- Steuerberater
- Rechtsanwalt/ Notar
- oder Marketing- & Technologieberatungen
Auch für Personengruppen gibt es Beratungsmöglichkeiten in Form von
- kaufmännischen Seminaren
- Seminaren zu Personal- und Selbstmanagement
- Markt und Vertrieb
- Rechtsfragen
- EDV und branchenspezifische Weiterbildungen.
Gefördert werden natürliche Personen, welche eine Betriebsübernahme oder Existenzgründung in Thüringen beabsichtigen und bisher noch nicht im Vollerwerb wirtschaftlich selbstständig tätig sind.
- In Zusammenarbeit mit einer fachkundigen Stelle (IHK; HWK) wird ein individueller Betreuungsplan auf Grundlage Ihrer Geschäftsidee erstellt.
- Noch vor Beginn der Selbstständigkeit muss der Antrag an die GFAW mbH geschickt werden.
- Der Eingang des Antrags bei der GFAW mbH ist für den Zeitpunkt der rechtzeitigen Antragsstellung ausschlaggebend.
Der individuelle Betreuungsplan, welcher in Zusammenarbeit mit der IHK oder HWK erstellt wird, beinhaltet unterschiedliche Teilbereiche der Existenzgründungsbegleitung. Hierzu zählen Schulungen und Weiterbildungen für den Unternehmensaufbau, sowie Expertenberatung und -begleitung in der Gründungsvorbereitungsphase.
- De-minimis Beihilfe
- Projektförderung, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung
- bei Existenzgründungen max. 1.500,- Euro, bei Unternehmensnachfolgen max. 2.100,- Euro
- Förderung beträgt bis zu 90 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben
- der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu 9 Monate
Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten Allgemeinen-De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm angegeben werden.