GFAW Intensivberatung für Existenzgründer
FAQ Häufig gestellte Fragen und Antworten
Die GFAW setzt, im Auftrag der zuständigen Landesministerien, Förderprogramme des Freistaats Thüringen für Arbeit, Wirtschaft, Berufsbildung und Soziales um. Im Rahmen des Förderprogramms „Unternehmensberater“ (Gründerrichtlinie) werden Intensivberatungen für Existenzgründer/ -innen durch akkreditierte Berater gefördert. Ziel der Förderung ist es die Leistungsfähigkeit und Wachstumsdynamik von Gründungsvorhaben und Unternehmensnachfolgen zu erhöhen, sowie die gesamte Beschäftigungsquote in Thüringen zu steigern.
Die GFAW fördert Intensivberatungen für Existenzgründer, welche Strategien zum Unternehmensaufbau beinhalten und sich langfristig positiv auf die Entwicklung und Sicherung von KMU auswirken.
Mögliche Beratungsinhalte
- Strategien und Geschäftsideen,
- Digitalisierung,
- Finanzierung und Investitionen,
- Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit,
- Technologietransfer und Technologieanwendung,
- Produktportfolio, Marktanalysen und Marketing,
- Personal und Organisation,
- Materialeffizienz und
- Unternehmensnachfolge
- darüber hinaus sind weitere Beratungsschwerpunkte zulässig.
Gefördert werden natürliche Personen, welche eine Betriebsübernahme oder Existenzgründung in Thüringen beabsichtigen und bisher noch nicht wirtschaftlich selbstständig tätig sind. Es darf in den vorangegangenen sechs Monaten keine selbstständige Tätigkeit vorgelegen haben, hierzu zählt auch ein Nebenerwerb.
- De-minimis Beihilfe
- Projektförderung, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung
Die Beratungsleistungen und das Qualitätssicherungshonorar werden mit einer Förderquote von 80 Prozent gefördert. Der begünstigte Gründer trägt nur seinen Eigenanteil.
Die Beratung muss mindestens 3 Tagwerke umfassen (1 Tagwerk = 8 Stunden). Der Förderumfang beträgt maximal 20 Beratertage.
- pro Tagwerk Beratung beträgt der Zuschuss netto jedoch max. 692,- Euro
- pro Tagwerk Qualitätssicherung max. 96,- Euro netto
Beispiel-Kostenrechnung:
- Beraterhonorar: 745,- Euro netto pro Tagwerk Beratung
- Qualitätssicherungshonorar: 120,- Euro netto pro Tagwerk Beratung
- für 20 Beratertage:
- Gesamtkosten der Beratung: 20.587,- Euro inkl. Umsatzsteuer
- geförderter Anteil: 13.840,- Euro netto
- Zahlbetrag: 6.747,- Euro inkl. Umsatzsteuer (3.460 Euro netto)
Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten Allgemeinen-De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm angegeben werden.