GFAW Intensivberatung für KMU
FAQ Häufig gestellte Fragen und Antworten
Die GFAW setzt, im Auftrag der zuständigen Landesministerien, Förderprogramme des Freistaats Thüringen für Arbeit, Wirtschaft, Berufsbildung und Soziales um. Im Rahmen des Förderprogramms „Unternehmensberater“ (Gründerrichtlinie) werden Intensivberatungen für KMU und Angehörige freier Berufe durch akkreditierte Berater gefördert. Die Förderung bezuschusst Beratungen, die Strategien zum Aufbau vermitteln und auf eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU abzielen. Außerdem werden Beratungen gefördert, welche die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen positiv beeinflussen.
Die GFAW fördert Intensivberatungen für kleine und mittelständische Unternehmen, welche Strategien zum Unternehmensaufbau beinhalten und sich langfristig positiv auf die Entwicklung und Sicherung auswirken.
Mögliche Beratungsinhalte
- Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit,
- Digitalisierung,
- Finanzierung und Investitionen,
- Innovationsmanagement,
- Internationalisierung,
- Rationalisierungsmaßnahmen und Kostensenkungen, Technologietransfer und Technologieanwendung,
- Produktportfolio, Marktanalysen und Marketing,
- Strategie und Geschäftsideen,
- Personal und Organisation,
- Materialeffizienz,
- Unternehmensnachfolge und
- Kooperation von Unternehmen
- darüber hinaus sind weitere Beratungsschwerpunkte zulässig.
- Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen
- Freiberufler mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen, sofern diese nicht selbst überwiegend wirtschaftsberatend tätig sind.
Prinzipiell können Unternehmen ab dem 1. Tag der Gründung die Intensivberatung in Anspruch nehmen. Jedoch muss vorher das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA für Junge Unternehmen ausgeschöpft werden.
- De-minimis Beihilfe
- Projektförderung, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung
Die Beratungsleistungen und das Qualitätssicherungshonorar werden mit einer Förderquote von 50 Prozent gefördert. Der begünstigte Gründer trägt nur seinen Eigenanteil.
Die Beratung muss mindestens 6 Tagwerke umfassen (1 Tagwerk = 8 Stunden). Der Förderumfang beträgt maximal 20 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten.
- pro Tagwerk Beratung beträgt der Zuschuss netto jedoch max. 475,- Euro
- pro Tagwerk Qualitätssicherung max. 50,- Euro netto
Beispiel-Kostenrechnung:
- Beraterhonorar: 830,- Euro netto pro Tagwerk Beratung
- Qualitätssicherungshonorar: 120,- Euro netto pro Tagwerk Beratung
- für 20 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten:
- Gesamtkosten der Beratung: 22.610,- Euro inkl. Umsatzsteuer
- geförderter Anteil: 9.500,- Euro netto
- Zahlbetrag: 13.110,- Euro inkl. Umsatzsteuer (9.500 Euro netto)
Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten Allgemeinen-De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm angegeben werden.