GFAW Intensivberatung für KMU

FAQ Häufig gestellte Fragen und Antworten

Die GFAW setzt, im Auftrag der zuständigen Landesministerien, Förderprogramme des Freistaats Thüringen für Arbeit, Wirtschaft, Berufsbildung und Soziales um. Im Rahmen des Förderprogramms „Unternehmensberater“ (Gründerrichtlinie) werden Intensivberatungen für KMU und Angehörige freier Berufe durch akkreditierte Berater gefördert. Die Förderung bezuschusst Beratungen, die Strategien zum Aufbau vermitteln und auf eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung von KMU abzielen. Außerdem werden Beratungen gefördert, welche die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen positiv beeinflussen.

Die GFAW fördert Intensivberatungen für kleine und mittelständische Unternehmen, welche Strategien zum Unternehmensaufbau beinhalten und sich langfristig positiv auf die Entwicklung und Sicherung auswirken.

Mögliche Beratungsinhalte

Prinzipiell können Unternehmen ab dem 1. Tag der Gründung die Intensivberatung in Anspruch nehmen. Jedoch muss vorher das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA für Junge Unternehmen ausgeschöpft werden.

Die Beratungsförderung kann beliebig oft in Anspruch genommen werden.

Die Beratungsleistungen und das Qualitätssicherungshonorar werden mit einer Förderquote von 50 Prozent gefördert. Der begünstigte Gründer trägt nur seinen Eigenanteil.

Die Beratung muss mindestens 6 Tagwerke umfassen (1 Tagwerk = 8 Stunden). Der Förderumfang beträgt maximal 20 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten.

Beispiel-Kostenrechnung:

Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten Allgemeinen-De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm angegeben werden.