TAB Digitalbonus Thüringen

FAQ Häufig gestellte Fragen und Antworten

Die Förderung „Digitalbonus Thüringen“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung. Sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Informationssicherheit und Effizienz betrieblicher Prozesse von KMU sollen hierdurch verbessert werden. Ebenso sollen die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und innovativer Geschäftsmodelle gefördert werden.

Für eine Förderung werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einem nicht unerheblichen Digitalisierungsfortschritt im Betriebsprozess bzw. im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens führen oder die Informationssicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern.

Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben vorallem in den folgenden Bereichen.

Digitalisierung von Betriebsprozessen

Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen

Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen

Zu den unternehmensnahen Dienstleistungen zählen Leistungen, die überwiegend von Unternehmen nachgefragt werden; insbesondere Leistungen, die produktbegleitend oder dem Produktionsprozess vor- /nachgelagert sowie prozessbegleitend sind.

Zu den wirtschaftsnahen Freien Berufen gehören die Freien technischen und naturwissenschaftlichen Berufe und Designer.

Dienstleistungen, die nicht unternehmensnah erbracht werden, sind u. a.

Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden (Unternehmen in Schwierigkeiten) können leider keinen Förderantrag stellen.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind

Ausgaben für die Integration eines Produkt-Konfigurators oder von Anwendungen/Tools für Big-Data-Analysen in unternehmenseigene Webseiten können als förderfähig anerkannt werden, sofern sie ein Bestandteil eines Vorhabens in die Digitalisierung von Prozessen, Produkten oder Dienstleistungen sind und ein nicht unerheblicher Digitalisierungsfortschritt aufgezeigt wird.

Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenz-, Nutzungs- und Systemservicegebühren sind für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten förderfähig.

Nicht förderfähig sind Ausgaben und Aufwendungen für

Ebenfalls nicht gefördert werden Ausgaben/Ausgabenbestandteile, die bereits in anderen Förderprojekten vollständig bzw. anteilig bezuschusst wurden bzw. werden.

Je Unternehmen kann im Digitalbonus Thüringen nur ein Antrag gestellt werden.

Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten Allgemeinen-De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm angegeben werden.