TAB Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung
FAQ Häufig gestellte Fragen und Antworten
Das Förderprogramm „Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung“ der TAB bezuschusst zum einen die Teilnahme an Messen im In- und Ausland und zum anderen die Kontaktanbahnung im Ausland. Mit dem Programm sollen Unternehmen dabei unterstützt werden, neue Absatzmärkte im Ausland zu erschließen.
Messeförderung
- Förderfähig sind Beteiligungen (ohne direkten Verkauf von Produkten an Endverbraucher) in Form von Einzelständen an internationalen Messen im Ausland und Messen in Deutschland, soweit die Messen in der „AUMA-Messedatenbank Deutschland“ (www.auma.de) als Messen mit der AUMA-Kategorie international gekennzeichnet sind.
Kontaktanbahnungskosten im Ausland
- Förderfähig sind Maßnahmen zur Kontaktanbahnung und -vermittlung zu ausländischen Geschäftspartnern, die mit einer persönlichen Kontaktaufnahme des Antragstellers zu den vermittelten Kontakten verbunden ist. Die förderfähigen Leistungen können nur durch Berater oder Beratungsunternehmen, die vom TMWWDG anerkannt sind, erbracht werden.
- kleine und mittlere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes (WZ 2008-Klassifikation: C10 – C33)
- Wirtschaftsnahe Dienstleistungen (WZ 2008-Klassifikation: J58-63; M71; M72, M74.1)
- Freie technische und naturwissenschaftliche Berufe und Designer
Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden (Unternehmen in Schwierigkeiten) können leider keinen Förderantrag stellen.
Die Zuschüsse werden als De-minimis-Beihilfe in Form von Festbetragsfinanzierungen wie folgt gewährt:
- Einzelbetriebliche Messeteilnahmen: 4.000 EUR
- Kontaktanbahnungskosten im Ausland: 1.600 EUR
Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten Allgemeinen-De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm angegeben werden.