TAB Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung

FAQ Häufig gestellte Fragen und Antworten

Das Förderprogramm „Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung“ der TAB bezuschusst zum einen die Teilnahme an Messen im In- und Ausland und zum anderen die Kontaktanbahnung im Ausland. Mit dem Programm sollen Unternehmen dabei unterstützt werden, neue Absatzmärkte im Ausland zu erschließen.

Messeförderung

Kontaktanbahnungskosten im Ausland

Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden (Unternehmen in Schwierigkeiten) können leider keinen Förderantrag stellen.

Die Zuschüsse werden als De-minimis-Beihilfe in Form von Festbetragsfinanzierungen wie folgt gewährt:

Für antragsberechtigte Unternehmen können im Zeitraum 15.09.2015 bis zum 31.12.2023 insgesamt 20 Anträge auf Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung bewilligt werden.

Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten Allgemeinen-De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm angegeben werden.